ETH-Professoren Sturm und Gersbach: Es braucht nun ein «Kurzarbeits-Regime für Kapital»

Der Bund hat erste Massnahmen ergriffen, um die wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie abzufedern. Die Firmen müssen aber weiterhin Kosten wie Miete, Pacht oder Kreditzinsen tragen. Diese Kapitalkosten werden mit dem aktuellen Paket nicht aufgefangen. Sie sollten den Firmen über bestehende Kanäle teilweise erstattet werden. Dies schlagen die ETH-Professoren Hans Gersbach und Jan-Egbert Sturm vor.

Mit zwei Pfeilern unterstützt der Bund Firmen, die sich aktuell in einer prekären Lage befinden: Kurzarbeit und Liquiditätshilfen. Diese Pfeiler sind wichtig, doch sie lösen nicht alle Probleme. Den Firmen fehlen Einnahmen, um etwa für Miete, Pacht oder Kreditzinsen aufzukommen. Müssen sie diese Kapitalkosten allein tragen, werden viele von ihnen – insbesondere KMUs – den Betrieb aufgeben oder wegen der hohen Schuldenlast nach der Krise nicht genügend investieren können. Das bremst die wirtschaftliche Dynamik nachhaltig.

Hans Gersbach (Professor für Makroökonomie, Innovation und Politik, ETH Zürich) und Jan-Egbert Sturm (Professor für Angewandte Makroökonomie und Direktor des KOF Instituts, ETH Zürich) fordern deshalb einen dritten Stützpfeiler: ein «Kurzarbeits-Regime für das Kapital». Basierend auf ihren Überlegungen für einen grossen Rettungsschirm schlagen die ETH-Professoren vor, dass die Kapitalkosten von Firmen bei einem Produktionsausfall teilweise erstattet werden.

Als Grundlage könnten etwa Miet- und Pachtverträge oder die vor dem Ausbruch des Coronavirus gezahlten Kreditzinsen dienen. Auch eine eher pauschale Lösung über eine teilweise Rückerstattung von Mehrwertsteuern für andauernde Produktionseinbrüche ist möglich. Für die praktische Implementierung bieten sich zudem die Kanäle an, die bereits für die Kurzarbeitsentschädigung und Liquiditätshilfen genutzt werden.

«Corona-Zuschlag» nach dem Ende der Krise

«Aus der Forschung wissen wir, dass Firmen mit hoher Verschuldung ihre Investitionen nach einer Krise stark reduzieren. Das sollten wir verhindern», sagen Gersbach und Sturm. Das «Kurzarbeits-Regime für Kapital» reduziere die Insolvenzgefahr und stelle sicher, dass die Wirtschaft nach der Pandemie sofort wieder durchstarten und investieren könne. Zudem würde es für eine etwas gerechtere Verteilung der durch die Krise entstandenen Lasten in der Wirtschaft und Gesellschaft sorgen.

Sobald sich die Wirtschaft erholt habe, könne man die Lastenverteilung auch rückwirkend implementieren, so Gersbach und Sturm. Etwa durch eine Art «Corona-Zuschlag» – eine vorübergehende Erhöhung der Gewinnsteuer. «Nach der Pandemie sollten sich alle Firmen im Rahmen ihres wirtschaftlichen Erfolgs an den Kosten der Krisenüberwindung beteiligen. Ein temporärer Corona-Zuschlag auf ihre Gewinne wäre ein faires Instrument dafür», begründen Gersbach und Sturm ihren Vorschlag.

Weitere Informationen zum Vorschlag finden Sie auf dem Blog externe Seite Ökonomenstimme.

Kontakte

Prof. Dr. Hans Gersbach

ETH Zürich
Chair of Macroeconomics: Innovation and Policy

Prof. Dr. Jan-Egbert Sturm
Direktor KOF Konjunkturforschungsstelle

ETH Zürich
Professur für Wirtschaftsforschung

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