Schweizer Altersvorsorgesystem und AHV 21

Am 25. September 2022 wird das Schweizer Stimmvolk über die Stabilisierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 21) abstimmen. Die vorgeschlagene Reform beinhaltet eine Erhöhung des Referenzalters für Frauen, Massnahmen zur Flexibilisierung des Rentenbezuges und eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Finanzierung der AHV. Das schweizerische Altersvorsorgesystem und die wirtschaftlichen Folgen der AHV 21-Reform werden derzeit in der Öffentlichkeit diskutiert. Mit welchen Massnahmen soll die AHV wieder ins finanzielle Gleichgewicht gebracht werden? Ist die Gewichtung zwischen dem Umlage- und dem Kapitaldeckungsverfahren in der Schweiz angemessen? Und sollte die Schweizerische Nationalbank einen Teil ihres (möglichen) Bilanzgewinns der AHV gutschreiben? Um die Meinung der forschenden Ökonominnen und Ökonomen zu diesem Thema für die Öffentlichkeit sichtbar zu machen, hat die KOF zusammen mit der externe SeiteNeuen Zürcher Zeitung (NZZ) im August 2022 eine Umfrage durchgeführt.

Die KOF hat für die Umfrage 906 Ökonominnen und Ökonomen angeschrieben. Es gingen Antworten von 133 Ökonominnen und Ökonomen aus 17 Institutionen ein.

Ergebnisse

1. AHV 21-Reform

Am 25. September 2022 stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Stabilisierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 21) ab. Das Referenzalter soll für Männer und Frauen auf 65 Jahre festgelegt werden; für Frauen also ein Jahr höher als bisher. Neun Jahrgänge von Frauen sollen Ausgleichszahlungen erhalten. Zudem soll der Übergang vom Erwerbsleben in die Pensionierung flexibler gestaltet werden können und stärkere Anreize zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit im Rentenalter gesetzt werden. Für die AHV-Finanzierung wird die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte erhöht. Überwiegen im Gesamtpaket (Referenzalter, Flexibilisierung und Mehrwertsteuererhöhung) aus ökonomischer Sicht die positiven oder negativen Aspekte?

2. Massnahmen

Die AHV wird zu etwa 73 Prozent über Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber, zu 20 Prozent über Zuschüsse des Bundes, zu 6 Prozent über Erträge der Mehrwertsteuer und zu 1 Prozent durch übrige Einnahmen finanziert. Gemäss den Prognosen des Bundesamts für Sozialversicherung (BSV) werden die Ausgaben der AHV ohne Reform ab dem Jahr 2025 die Einnahmen übersteigen. Grund dafür ist etwa, dass in den nächsten 25 Jahren der Altersquotient – definiert als die Anzahl Personen im Alter von 65 Jahren und darüber pro 100 Personen im Alter von 20 bis 64 Jahren – laut einem mittleren Szenario des BSV von 32 auf 46 steigen wird. Wie sollte in einem solchen Szenario die AHV wieder ins finanzielle Gleichgewicht gebracht werden? Vorwiegend durch...

3. Umlage- vs. Kapitaldeckungsverfahren

Die Altersvorsorge in der Schweiz basiert sowohl auf dem Umlage- (erste Säule, AHV) als auch auf dem Kapitaldeckungsverfahren (zweite Säule, Pensionskasse). Wie bewerten Sie die derzeitige Balance? Sollte man die Gewichtung zwischen diesen beiden Elementen verschieben oder nicht? Aus ökonomischer Sicht würde ich...

4. Umwandlungssatz

Bei der zweiten Säule (Pensionskasse) sagt der Mindestumwandlungssatz, wie viel des angesparten Geldes ab dem ordentlichen Rentenalter jährlich als Rente ausbezahlt wird. Im obligatorischen Teil beträgt dieser 6,8 Prozent; der Bundesrat will ihn auf 6 Prozent senken. Wie sollte generell mit Anpassungen des Mindestumwandlungssatzes umgegangen werden? Der Mindestumwandlungssatz auf dem obligatorischen Teil sollte...

Aktuell sind einige weitere Initiativen, die die AHV betreffen, im Sammelstadium oder beim Parlament hängig.

5. Flexible Anpassung des Rentenalters

Die Renteninitiative der Jungfreisinnigen enthält eine regelbasierte Anpassung des Rentenalters. Das Rentenalter würde automatisch abhängig von der Lebenserwartung der schweizerischen Wohnbevölkerung angepasst werden. Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung der Regel, wie sollten Anpassungen des ordentlichen Rentenalters erfolgen? Das ordentliche Rentenalter sollte...

6. SNB-Initiative

Die SNB-Initiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes fordert, dass bei einem hohen Bilanzgewinn der Schweizerischen Nationalbank ein Teil davon dem Ausgleichsfonds der AHV gutzuschreiben ist. Die bisherige Ausschüttung an Bund und Kantone bliebe davon unberührt. Überwiegen in der SNB-Initiative aus ökonomischer Sicht die positiven oder negativen Aspekte?

Die Medienmitteilung der KOF zu dieser Umfrage finden Sie hier.

Den Beitrag der NZZ zur KOF-​NZZ-Ökonomenumfrage finden Sie externe Seitehier.

Zu dieser Umfrage

Die KOF sieht sich als Vermittlerin zwischen akademischer Forschung und der breiteren Öffentlichkeit. Sie möchte den ForschungsökonomInnen mithilfe dieser Umfrage Gehör verschaffen. Als ForschungsökonomInnen versteht die KOF in der Schweiz ansässige Ökonominnen und Ökonomen, die im Bereich Volkswirtschaft forschend tätig sind, d.h. in einer wissenschaftlichen Zeitschrift publiziert haben.

Die Umfrage wurde in Zusammenarbeit mit der externe SeiteNeuen Zürcher Zeitung durchgeführt.

Kontakt

Dr. Klaus Abberger
  • LEE G 121
  • +41 44 632 51 56

KOF Konjunkturforschungsstelle
Leonhardstrasse 21
8092 Zürich
Schweiz

Nina Mühlebach
  • LEE G 113
  • +41 44 633 86 09

KOF FB Konjunkturumfragen
Leonhardstrasse 21
8092 Zürich
Schweiz

JavaScript wurde auf Ihrem Browser deaktiviert